Spanien ist ein Staat mit mehreren Gesetzgebungen und die Balearen verfügen über ein eigenes Zivilrecht, das in der Vergangenheit die Übertragung von Erbschaften nicht nur durch Testament oder Gesetz, sondern auch durch Erbverträge (Übertragungen während des Lebens mit Erbfolgecharakter) zulässt. Das neue Gesetz entwickelt und modernisiert diese Zahl, erweitert ihre Regelung, um Rechtssicherheit zu schaffen, sie an die aktuelle Realität anzupassen und ihre Anwendung je nach Insel (Mallorca und Menorca; Eivissa und Formentera) zu differenzieren. Darüber hinaus werden wichtige Aspekte für Rechtsträger und Verwaltung klargestellt und neue Funktionen wie eine größere Flexibilität, die Regelung des Widerrufs und der möglichen Rücknahme in bestimmten Fällen eingeführt.