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Spezialgebiete

Umfassende Beratung zum Erbrecht

Wir verfügen über erstklassige Rechtsanwälte und Steuerberater, die auf das Erbrecht spezialisiert sind und über umfassende Erfahrung in komplexen und internationalen Fällen verfügen.

Nachfolgevereinbarungen

Balearisches Zivilrecht

Das balearische Zivilrecht bewahrt einzigartige Institutionen mittelalterlichen Ursprungs, die heute voll und ganz gültig und nützlich sind, insbesondere bei der Familiennachlassplanung.

  • Mallorquinische Definition
  • Legitime Einigung
  • Institutionelle Vereinbarungen
  • Gesetz 8/2022 der Balearen

Internationale Nachfolgeregelungen

Multijurisdiktionale Koordinierung

Die Europäische Erbschaftsverordnung (EU) 650/2012 hat einen Paradigmenwechsel bedeutet. Eine internationale Nachlassplanung erfordert die Koordinierung der nationalen Gesetze und Steuersysteme verschiedener Länder.

  • Verordnung (EU) 650/2012
  • Professio iuris (Rechtswahl)
  • Europäisches Nachlasszeugnis
  • Grenzüberschreitende Fälle

Besteuerung

Erbschaftssteuerplanung

Eine Erbschaft kann erhebliche steuerliche Auswirkungen haben. Durch eine gute Planung können Sie die Steuerkosten im Rahmen des Gesetzes vorhersehen und minimieren.

  • Erbschaftssteuer
  • Ermäßigungen und Boni
  • Präventive Steuerplanung
  • Internationale Steuerkoordination

Testamente

Gestaltung und Annahme von Erbschaften

Umfassende Beratung bei der Erstellung von Testamenten, die an Ihre Familien-, Vermögens- und internationale Situation angepasst sind, sowie bei der Annahme von Erbschaften.

  • Offene und geschlossene Testamente
  • Allographische Testamente
  • Annahme und Ausschlag von Erbschaften
  • erbliche Teilung

Erbfolge

Erbschaften ohne Testament

Verwaltung von Erbschaften, wenn der Verstorbene kein Testament hinterlassen hat, Bestimmung der gesetzlichen Erben gemäß den geltenden Vorschriften.

  • Erbenerklärung
  • Bestimmung des anwendbaren Rechts
  • Rechte des Ehegatten und der Nachkommen
  • Nachfolge anderer Verwandter

Testamentsvollstrecker und Buchhalter

Erbschaften

Wir bieten unsere Erfahrung als Testamentsvollstrecker und Buchhalter-Parteien, Schlüsselfiguren bei der Nachfolgeplanung, wenn der Erblasser eine Vertrauensperson benötigt, die nach seinem Tod die Einhaltung seines Testaments gewährleistet, die Teilungen gewissenhaft durchführt und dabei hilft, Konflikte und Rechtsstreitigkeiten zwischen den Erben zu vermeiden. Gerade in heiklen Momenten sorgt die Intervention eines externen Fachmanns für Neutralität und Rechtssicherheit.

  • Testamentsvollstrecker: Verwahrung von Vermögenswerten, Testamentsvollstreckung und Organisation von Verfügungen (einschließlich Wahlrecht/Beerdigung).

  • Gegensplitter: Inventarisierung und Bewertung von Vermögenswerten, Liquidation von Vermögenswerten und Aufteilung der Erbschaft ohne Sperre aufgrund fehlender Einigung zwischen den Erben.

Sie benötigen eine Fachberatung?

Erklären Sie uns Ihre Situation und wir schlagen mit den entsprechenden Fachleuten eine maßgeschneiderte Reiseroute vor.